Schweizer Aktien in Europa wieder handelbar

Schweizer Aktien ab Mai in der EU wieder handelbar

2 03 25 | — Journal — | 0 Kommentare

Die Schweizer Aktien erleben ab Mai ein Comeback an den europäischen Börsen, denn ab dann werden sie wieder handelbar sein. Wenn das nicht mal gute Neuigkeiten sind, wenn man in Schweizer Aktien wie Nestlé oder Roche investieren möchte. Das war für uns in den letzten fünf Jahren nämlich nur über bestimmte Broker möglich und im Vergleich zu anderen Aktien ziemlich kompliziert. Auch Sparpläne kann man bis jetzt nicht abschließen – wenn, dann ist alles nur über Einmalkäufe möglich, die in der Regel eine Menge Geld kosten. Das könnte sich dann aber ab Mai endlich ändern 🙂

Seit ca. fünf Jahren galten die eingeführten Schutzmaßnahmen für den Schweizer Börsenplatz in der Europäischen Union. D.h. die Schweiz hat den Vertragsentwurf der EU nicht angenommen, weil sie so politische Zugeständnisse hätte machen müssen, die sie nicht bereit war zu geben. Auf der Website Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF heißt es dazu:

„Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur

EU-Wertpapierfirmen können gemäss der EU-Aktienhandelspflicht Schweizer Aktien an Schweizer Börsen grundsätzlich nur dann handeln, wenn die EU die Schweizer Börsen als gleichwertig anerkennt. Die EU hat der Schweiz die Börsenäquivalenz nur bis Ende Juni 2019 gewährt, dann aber nicht verlängert. In der Folge aktivierte die Schweiz die Massnahme zum Schutz ihrer Börseninfrastruktur (Schutzmassnahme). Da die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung weiterhin nicht anerkannte, wurde die Schutzmassnahme am 1. Januar 2024 in das ordentliche Recht überführt.
Der Bundesrat setzte die Schutzmassnahme am 30. November 2018 in Kraft, nachdem die Europäische Kommission die Börsenäquivalenz der Schweiz bis zu diesem Datum nicht verlängert hatte. Seit dem 1. Januar 2019 gilt für ausländische Handelsplätze eine Anerkennungspflicht, wenn sie bestimmte Aktien von Schweizer Gesellschaften zum Handel zulassen oder den Handel mit solchen Aktien ermöglichen. Die Schutzmassnahme wurde dabei so ausgestaltet, dass sie in der Praxis keine Wirkung entfaltet, solange die Börsenäquivalenz gilt.

Im Dezember 2018 verlängerte die Europäische Kommission die Börsenäquivalenz bis Ende Juni 2019, verzichtete aber auf eine Verlängerung über den 30. Juni 2019 hinaus. In der Folge aktivierte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) per 1. Juli 2019 die Schutzmassnahme gegenüber der EU und deren Mitgliedstaaten. Die Schutzmassnahme stellt sicher, dass EU Wertpapierfirmen an Schweizer Handelsplätzen auch ohne EU Börsenäquivalenz weiterhin Schweizer Aktien handeln können.
Nachdem die EU die Schweizer Börsenregulierung weiterhin nicht als gleichwertig anerkannte, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament die Überführung der Schutzmassnahme ins ordentliche Recht, konkret in das Finanzinfrastrukturgesetz (FinfraG). Dieser Gesetzesanpassung haben die Eidgenössischen Räte am im März 2023 zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 beschlossen, die Europäische Union (EU) per 1. Mai 2025 von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen zu streichen. Die Börsenschutzmassnahme hatte der Bundesrat 2019 als Reaktion auf die Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU zum vorübergehenden Schutz des Schweizer Börsenplatzes erlassen. Mittlerweile hat die EU die entsprechenden rechtlichen Grundlagen revidiert. Die Schweizer Schutzmassnahme gegenüber der EU ist derzeit daher nicht mehr notwendig und soll zugunsten der Schweizer Unternehmen aufgehoben werden. Die Schweiz wird weiterhin im Regulierungsdialog im Finanzbereich mit der EU die Äquivalenzanerkennungen und Verbesserungen des Marktzuganges für Finanzdienstleister anstreben.“

Das ändert sich ab Mai 2025 aber wieder, da die Schweiz sich dazu entschlossen hat, die Schutzmaßnahmen wieder zurück zu nehmen. Es gibt also keine Handelsbeschränkungen mehr und die Aktien können wieder an europäischen Börsen gehandelt werden. Für Privatanleger ist dies eine sehr gute Nachricht, denn der Handel wird für uns nun wieder günstiger 🙂

Wow, es wäre einfach wunderbar, wenn ich endlich einen Sparplan auf Nestlé einrichten könnte 😀 Die Position ist zwar schon fast voll, aber da fehlt noch was 😉

Ich bin gespannt, ob es tatsächlich so einfach werden wird. Am besten wäre ja noch, wenn das mit den Steuern auch direkt geregelt werden würde. Aber man sollte ja Immer nicht zu viel wollen 😉

Einen wunderschönen Sonntag Abend euch Allen,
Sanne

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Sanne Urlaub

Bonjour, ich bin Sanne

Kaffeeverrückt, Montalivet-Liebhaberin und seit 2018 an der Börse. Wer ich bin und warum ich an der Börse mein Geld investiere, erfährst du auf der Über mich Seite.